Amtliches Wappen

Kirchenaustrittsstelle

Verwaltungsportal & Antragsservice

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um den Kirchenaustritt.

Ablauf & Dienstleistung

Wie funktioniert der Online-Service?
Unser Service führt Sie durch ein einfaches Online-Formular. Wir erfassen alle notwendigen Daten, prüfen diese auf Plausibilität und erstellen sofort ein amtlich korrekt formatiertes PDF-Dokument (Austrittserklärung). Dieses erhalten Sie nach der Zahlung direkt per E-Mail. Sie müssen es nur noch ausdrucken, unterschreiben und notarielle beglaubigen lassen.
Ist mein Austritt mit der Zahlung sofort wirksam?
Nein. Wir sind ein Dienstleister für die Erstellung der Antragsunterlagen, keine Behörde. Der Austritt wird erst wirksam, wenn das von uns erstellte und von Ihnen unterschriebene Dokument notarielle beglaubigt ist und bei der zuständigen Behörde (je nach Bundesland Standesamt oder Amtsgericht) eingeht und dort bearbeitet wird.
Ich habe keine E-Mail erhalten. Was nun?
Bitte prüfen Sie zuerst Ihren Spam- oder Junk-Ordner. In seltenen Fällen kann die Zustellung bis zu 10 Minuten dauern. Sollten Sie auch dann keine E-Mail finden, kontaktieren Sie bitte unseren Support unter support@kirchenaustrittsstelle.de mit Angabe Ihres Namens. Wir senden Ihnen das Dokument umgehend erneut zu.

Kosten & Kirchensteuer

Wofür zahle ich die 24,95 €?
Die Servicepauschale fällt für die Nutzung unseres Online-Generators an. Wir bieten Ihnen eine rechtssichere Vorlage, automatische Datenprüfung, Formatierung nach DIN 5008 und den E-Mail-Versand-Service. Dies spart Ihnen Zeit und Rechercheaufwand.
Fallen weitere Kosten an?
Das hängt von Ihrem Bundesland ab. Manche Ämter erheben eine eigene Servicepauschale für die Bearbeitung des Austritts (meist zwischen 10 € und 30 €). Diese Gebühr ist direkt an das Amt zu entrichten und nicht in unserem Servicepreis enthalten. In einigen Bundesländern (z.B. Brandenburg, Berlin teilweise) ist der Austritt jedoch gebührenfrei.
Ab wann spare ich die Kirchensteuer?
Die Kirchensteuerpflicht endet in der Regel mit Ablauf des Monats, in dem der Austritt wirksam erklärt wurde. Ab dem Folgemonat wird keine Kirchensteuer mehr von Ihrem Gehalt abgezogen. Das zuständige Amt informiert Ihr Finanzamt und den Arbeitgeber automatisch (via ELStAM).

Unterlagen & Rechtliches

Brauche ich meinen Taufschein?
In den meisten Fällen ist der Taufschein für den Austritt nicht zwingend erforderlich, sofern Sie genaue Angaben zu Ihrem aktuellen Wohnort und der Konfession machen können. Unser Formular fragt nur die Daten ab, die für die behördliche Bearbeitung absolut notwendig sind.
Muss ich persönlich zum Amt?
Die Regelungen unterscheiden sich je nach Bundesland. In vielen Fällen genügt die schriftliche Einreichung des von uns erstellten Dokuments mit einer beglaubigten Unterschrift (Notar) oder das persönliche Erscheinen mit dem vorbereiteten Antrag. Unser Dokument dient als perfekte Vorlage, um den Prozess beim Amt zu beschleunigen. Bitte informieren Sie sich über die spezifischen Anforderungen Ihres Standesamtes.

Noch Fragen offen?

Unser Support-Team hilft Ihnen gerne weiter.

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